International Taxation and Public Finance/ Internationale Besteuerung und Finanzwissenschaft Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- Abschluss
- Master of Science
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Magdeburg
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling
Anmerkung zum Studiengang
Der sowohl forschungs- als auch praxisorientierte, quantitativ ausgerichtete Masterstudiengang „International Taxation and Public Finance“ vermittelt Studierenden Kenntnisse im nationalen und internationalen Steuerrecht, der Unternehmensbesteuerung und in der Finanzwissenschaft und verbindet damit betriebs- und volkswirtschaftliche Themen. Die Studierenden werden mit wissenschaftlichen ökonomischen Methoden und der Auswertung und Analyse von Daten (Ökonometrie) vertraut gemacht. Im Fokus steht der Erwerb fortgeschrittenen Wissens, um steuerlich und fiskalisch gelagerte Fragen und Probleme in Unternehmen sowie privaten und staatlichen Organisationen zu bewältigen und zu analysieren. Der Studiengang verbindet fundierte und praxisnahe Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts und der Steuerlehre mit anspruchsvollen wissenschaftlichen Methoden im Bereich der Mikroökonomie und der Datenanalyse. Die Lehre findet in englischer und deutscher Sprache statt und ist mit eingeschränkten Wahlmöglichkeiten auch vollständig in englischer Sprache studierbar.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
1. Einschlägiger Bachelor-, Diplom- oder vergleichbarer Abschluss mit mindestens 140 ECTS (zum Zeitpunkt der Bewerbung) und einer aus den Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote von mindestens 2,9.
- Ein Studiengang ist einschlägig, wenn in diesem mindestens 60 ECTS (EU-Abschlüsse) bzw. 12 Module (Nicht-EU) in wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und mindestens 15 ECTS (EU-Abschlüsse) bzw. 4 Module (Nicht-EU) in Lehrveranstaltungen aus dem Bereich quantitativer Methoden erworben wurden.
2. Nachweis der Sprachkenntnisse:
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem B2-Niveau
- Aufgrund deutschsprachiger Modulangebote wird zusätzlich zur erforderlichen Englisch-Sprachqualifikation eine sprachliche Qualifikation in Deutsch auf B1-Niveau empfohlen.
- Die erforderlichen Sprachkenntnisse können durch diese Möglichkeiten nachgewiesen werden.
Vorlesungszeit
- 07.04.2026 - 10.07.2026
- 12.10.2026 - 29.01.2027
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
AbgelaufenFristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
AbgelaufenBewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
AbgelaufenEinschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Wintersemester (2026/2027)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.05.2026 - 15.07.2026Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2026 - 15.09.2026Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.05.2026 - 15.07.2026Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2026 - 15.09.2026
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch
Weitere Sprachen
Deutsch



