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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) e.V. ist bemüht, seine Web-Angebote im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen barrierefrei zu gestalten. Maßgeblich ist dafür die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) mit Stand Mai 2019.
Diese Erklärung gilt für den Web-Auftritt unter

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den geltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Die folgenden Bereiche sind nicht mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar:

Aktuell fehlen die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache, die nach § 4 BITV gefordert sind.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07. Juni 2022 erstellt.
Die Überprüfung erfolgte im Mai 2022 durch einen externen Dienstleister auf Basis des BITV-Tests.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07. Juni 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne unter folgendem Kontakt mitteilen.

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Tel.: +49 228 882-0
Fax: +49 228 882-444
E-Mail:

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: .
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter .