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International Law of Security, Peace & Sustainable Development Leuphana Universität Lüneburg

Abschluss
Master of Laws
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Lüneburg

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Internationale Beziehungen
  • Politikwissenschaft
  • Europarecht
  • Internationales Recht
  • Rechtswissenschaft, Jura
  • Nachhaltigkeitswissenschaften (gesellschaftlich)

Schwerpunkt

Internationales Recht / International Law, Internationale Sicherheit / International Security, Nachhaltigkeitsrecht / Sustainability Law, Menschenrechte / Human Rights, Nachhaltige Entwicklung / Sustainable Development, Konfliktforschung / Conflict, Globalisierung / Globalization

Zielgruppe

Der Master richtet sich an Studierende mit einem Bachelorabschluss in Rechtswissenschaften oder an Studierende anderer Fachrichtungen insbesondere Politik, Internationale Beziehungen, Europastudien, sofern mindestens 30 ECTS in rechtswissenschaftlichen Kursen erworben wurden.

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

  • Partner-Institution: Institu Barcelona d'Estudis Internacionals (IBEI) in Königreich Spanien (Doppel-Abschluss: Master)
  • Partner-Institution: Université libre de Bruxelles in Königreich Belgien (Doppel-Abschluss: Master)
  • Partner-Institution: University of Glasgow in Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Doppel-Abschluss: Master)
  • Partner-Institution: Universidade NOVA de Lisboa in Portugiesische Republik (Doppel-Abschluss: Master)
  • Partner-Institution: University of Tartu in Republik Estland (Doppel-Abschluss: Master)

Zulassungsbedingungen

Für ausführliche Zulassungsvoraussetzungen besuchen Sie folgende Webseite: https://master-international-law-erasmusmundus.eu/entry-requirements/

Vorlesungszeit

06.04.2026 - 10.07.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Der Erasmus Mundus Master hat unterschiedliche Bewerbungsfristen für Bewerbungen von Stipendiat*innen und Selbstzahler*innen. Diese sind hier einzusehen: https://master-international-law-erasmusmundus.eu/selection-criteria-timetable/
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Der Erasmus Mundus Master hat unterschiedliche Bewerbungsfristen für Bewerbungen von Stipendiat*innen und Selbstzahler*innen. Diese sind hier einzusehen: https://master-international-law-erasmusmundus.eu/selection-criteria-timetable/
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Der Erasmus Mundus Master hat unterschiedliche Bewerbungsfristen für Bewerbungen von Stipendiat*innen und Selbstzahler*innen. Diese sind hier einzusehen: https://master-international-law-erasmusmundus.eu/selection-criteria-timetable/
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bachelor-Programme: 15. Juli Master-Programme: 1. Juni Master-Programme Lehramt: 15. August Höheres Fachsemester im Bachelor: 15. Juli u. 15. Januar Höheres Fachsemester im Master: 1. Juni u. 15. Januar Höheres Fachsemester im Master Lehramt: 15. August u. 15. Januar berufsbegleitende Studienprogramme: individuelle Fristen und Termine (WiSe & SoSe)

Studienbeitrag

Studienbeitrag

12.000,00 EUR / Jahr

Weitere Informationen zum Studienbeitrag

Das Erasmus Mundus-Stipendium, welches vielen Studierenden in diesem Programm zur Verfügung steht, befreit Stipendiat*innen, zusätzlich zur Stipendienhöhe von 1.400€/Monat, von der Studiengebühr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Befreiung von den Studiengebühren gewährt werden.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch

Weitere Informationen

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