Soziologie: theoretische und empirische Forschung Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Abschluss
- Master of Arts
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Soziologie, Sozialwissenschaft
Schwerpunkt
Qualitativ orientierte Methodenvertiefung, Quantitativ-statistisch orientierte Methodenvertiefung
Zielgruppe
Der Masterstudiengang bietet den Studierenden eine theoretisch und methodisch vertiefte und dezidiert wissenschaftlich orientierte Ausbildung, in der sie anhand forschungspraktischer Aufgabenstellungen mit dem neuesten Stand der theoretischen Diskussion, der Methodenentwicklung und des empirischen Wissens in der Soziologie vertraut gemacht werden. Didaktisch steht dabei ein projektorientiertes Arbeiten und Lernen im Vordergrund. Hier werden qualitativ-explorative Methoden und/oder Methoden quantitativ-standardisierter Sozialforschung für forschungspraktische Aufgaben eingesetzt.
Anmerkung zum Studiengang
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Nachweis eines sozialwissenschaftlich ausgerichteten Bachelorabschlusses oder ein Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Dabei müssen entweder im Fach Soziologie mind. 60 LP oder ein äquivalenter Umfang nachgewiesen werden oder im Fach Erziehungswissenschaft, Ethnologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Psychologie, Publizistik/Kommunikationswissenschaft, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften mind. 90 LP oder ein äquivalenter Umfang nachgewiesen werden. Dabei können alle zuvor genannten Fächer auch kombiniert werden.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
Wintersemester (2026/2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026 (Hochschulweite Frist)
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2026 - 01.09.2026 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026 (Hochschulweite Frist)Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2026 - 01.09.2026 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch



