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Linguistik Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Mainz

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Linguistik

Schwerpunkt

Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft, English Linguistics, Slavische Sprachwissenschaft, Sprachwissenschaft des Deutschen, Turkologie, Französische Sprachwissenschaft, Sprachen Nordeuropas und des Baltikums (Skandinavistik, Fennistik, Finno-Ugristik, Baltistik)

Zielgruppe

Der Masterstudiengang "Linguistik" richtet sich an Studierende, die ein hohes Interesse an der Verknüpfung von universell orientierten sprachwissenschaftlichen Fächern und Fächern mit Bezug auf Einzelsprachen, Sprachfamilien und sprachlichen Arealen haben.

Anmerkung zum Studiengang

Bei der Einschreibung ist die Wahl eines Schwerpunktes erforderlich. Ein einmaliger Wechsel des Schwerpunktes ist bis Ende des 2. Fachsemesters möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.

Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule mit einem Anteil im Bereich Linguistik von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.

Vorlesungszeit

  • 13.04.2026 - 11.07.2026
  • 19.10.2026 - 13.02.2027

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.10.2026 - 01.03.2027
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2026 - 01.03.2027
    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2026 - 01.03.2027
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2026 - 01.03.2027

Wintersemester (2026/2027)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2026 - 01.09.2026
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2026 - 01.09.2026
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2026 - 01.09.2026
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2026 - 01.09.2026
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch

Weitere Informationen

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