Linguistik Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Abschluss
- Master of Arts
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Linguistik
Schwerpunkt
Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft, English Linguistics, Slavische Sprachwissenschaft, Sprachwissenschaft des Deutschen, Turkologie, Französische Sprachwissenschaft, Sprachen Nordeuropas und des Baltikums (Skandinavistik, Fennistik, Finno-Ugristik, Baltistik)
Zielgruppe
Der Masterstudiengang "Linguistik" richtet sich an Studierende, die ein hohes Interesse an der Verknüpfung von universell orientierten sprachwissenschaftlichen Fächern und Fächern mit Bezug auf Einzelsprachen, Sprachfamilien und sprachlichen Arealen haben.
Anmerkung zum Studiengang
Bei der Einschreibung ist die Wahl eines Schwerpunktes erforderlich. Ein einmaliger Wechsel des Schwerpunktes ist bis Ende des 2. Fachsemesters möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule mit einem Anteil im Bereich Linguistik von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2026 - 01.03.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2026 - 01.03.2027
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2026 - 01.03.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2026 - 01.03.2027
Wintersemester (2026/2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2026 - 01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2026 - 01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch



