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Geschichte / Histoire (dt.-frz. Studiengang) Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Abschluss
Bachelor of Arts
Regelstudienzeit
6 Semester
Standort
Mainz

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Geschichte

Anmerkung zum Studiengang

Das Studienfach Geschichte/Histoire ist nur in Kombination mit dem Fach Französisch/Lettres modernes im dt.-frz. Studiengang studierbar (siehe https://www.studium.uni-mainz.de/internationale-studienprogramme/).
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Université de Bourgogne, Dijon in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Licence)

Zulassungsbedingungen

Vorausgesetzt werden gute englische Fremdsprachenkenntnisse, die im Rahmen einer
englischen Quellenlektüreübung angewandt und überprüft werden. Die Kenntnis einer weiteren - romanischen oder slawischen - Sprache wird im Rahmen einer Sprachklausur überprüft, die bis zum Ende des 3. Semesters erfolgreich absolviert sein muss. Ersatzweise kann auch Latein (Latinum) für eine romanische oder slawische Fremdsprache in das
Geschichtsstudium eingebracht werden; der Erwerb einer modernen romanischen oder slawischen Fremdsprache muss dann jedoch (einschließlich des Nachweises im Rahmen einer Klausur) bis zum Beginn des Masterstudiums nachgeholt werden (weitere Voraussetzungen siehe Prüfungsordnung unter www.uni-mainz.de/studlehr/ordnungen). Das Studienfach Geschichte/Histoire ist nur in Kombination mit dem Fach Französisch/Lettres modernes im dt.-frz. Studiengang studierbar.

Vorlesungszeit

  • 13.04.2026 - 11.07.2026
  • 19.10.2026 - 13.02.2027

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

Wintersemester (2026/2027)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2026 - 01.09.2026
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2026 - 01.09.2026
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2026 - 01.09.2026
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2026 - 01.09.2026

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Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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