Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Steuerrecht
Zielgruppe
Das Programm richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjurist:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Mitarbeiter:innen in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung.
Zulassungsmodus
keine Zulassungsbeschränkung
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Steuerwissenschaften" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).
Vorlesungszeit
04.04.2022 - 15.07.2022
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2022/2023)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.08.2021 - 03.10.2022 (Hochschulweite Frist)
Fristen für International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.05.2022 - 15.07.2022 (Hochschulweite Frist)
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Fristen für International Studierende aus der Europäischen Union
01.08.2022 - 03.10.2022 (Hochschulweite Frist)
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.08.2022 - 03.10.2022 (Hochschulweite Frist)
Sommersemester (2022)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.
Fristen für International Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt. Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.
Fristen für International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung). Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtsprache
Deutsch