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Musik II/Liturgische Musik Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Abschluss

Bachelor Kirchenmusik/ Lehramt Musik an Gymnasien

Regelstudienzeit

10 Semester

Standort

Halle

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Musik (Lehramt)

Schwerpunkt

Orgel und Klavier, Gottesdienstliches Singen, Kirchenmusikalische Aufführung, Popularmusik, Musikpädagogik und Musikdidaktik, Liturgik

Anmerkung zum Studiengang

Kombistudium : Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien / Bachelor Kirchenmusik Im Unterschied zu jeder anderen Konstellation im Gymnasialschullehramt sind hier NICHT zwei Unterrichtsfächer zu wählen Das Fach Musik II wird in Kombination mit Kirchenmusik an der Evangelischen HS für Kirchenmusik Halle studiert: https://www.ehk-halle.de/

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

erforderlich: bestandene Eignungsprüfung (Details siehe Link)

Vorlesungszeit

  • 01.04.2025 - 12.07.2025
  • 13.10.2025 - 07.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.03.2025 - 15.07.2025
    Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Hinweis: Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.03.2025 - 15.07.2025
    Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Hinweis: Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    03.05.2025 - 30.09.2025
    Deutsche mit ausländischem Abschluss bewerben sich bitte über uni-assist. Fristen siehe "International Studierende". Eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    03.05.2025 - 30.09.2025
    Eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen. Deutsche mit ausländischem Abschluss bewerben sich bitte über uni-assist. Fristen siehe "International Studierende".

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