Rechtswissenschaft Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Abschluss
- Magister Iuris/Magistra Iuris
- Regelstudienzeit
- 8 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Internationales Recht
- Rechtswissenschaft, Jura
Schwerpunkt
Rechtswissenschaft, Rechtsvergleich, Jura
Anmerkung zum Studiengang
Aufnahme ab dem 2. Semester im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen). Eine vorherige Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft ist zwingend notwendig.
Zulassungsmodus
Keine Zulassung von Studienanfängern
Zulassungsbedingungen
Aufnahme ab dem 2. Semester im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen). Eine vorherige Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft ist zwingend notwendig.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
16.11.2025 - 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2025 - 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2025 - 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Wintersemester (2026/2027)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2026 - 15.07.2026 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2026 - 15.07.2026 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2026 - 15.07.2026 (Hochschulweite Frist)
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch



